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Donnerstag, 20. April 2023

Flugfunk-Prüfungen

Durchführung von Flugfunk-Prüfungen auf der Messe AERO Friedrichshafen 2023 durch die Bundesnetzagentur

20. April 2023
Konferenz-Zentrum West, Raum Liechtenstein
Deutsch

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt.

Die Bundesnetzagentur bietet erstmalig 2023 auf der AERO Friedrichshafen die Möglichkeit zum Ablegen der Flugfunk-Prüfung an.

Die Teilnahme an Prüfungen während der Messe ist an folgenden Tagen möglich:
20.04.2023
21.04.2023
22.04.2023

Die Prüfung beginnt jeweils um 10.30 Uhr mit der Theorie. Im Anschluss daran findet der praktische Teil der Prüfung statt.

Eine rechtzeitige Anmeldung ist spätestens bis zum 15.03.2023 notwendig. Bei späteren Anmeldungen kann eine Teilnahme an der Prüfung nicht garantiert werden.

Anmeldung per Email: Karl-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de

Die erforderliche Art der notwendigen Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. Nach der Verordnung über Flugfunkzeugnisse berechtigen die Flugfunkzeugnisse zur Ausübung des Sprechfunks wie folgt:

BZF II - Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln

BZF I - Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln 

BZF E - Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln

AZF - Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

AZF E - Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

Voraussetzungen für den Erwerb eines BZF II, BZF I oder BZF E 

Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. 

Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden. 

Voraussetzungen für den Erwerb eines AZF oder AZF E 

Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. 

Das AZF und das AZF E sind nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h., dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I und für das AZF E das BZF E erforderlich sind.

 

Ein weiterer Service auf der AERO Friedrichshafen

Anmeldung Ihrer Funkgeräte zum Mobilen Flugfunk und Flugnavigationsfunk

Messehalle A 5 Stand 125

Für jede Nutzung von Frequenzen des Flugfunks und des Flugnavigationsfunks durch Funkstellen an Bord von Luftfahrzeugen bedarf es einer Nummernzuteilung. Diese wird bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Sie können Ihren Antrag direkt auf der Messe am Stand der Bundesnetzagentur abgeben und erhalten später die Zuteilung zugesandt.

Beim Ausfüllen der Antragsformulare werden Sie durch die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur unterstützt.



Prüfungen Bundesnetzagentur

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